Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Aktuelle News
Die Maschen der „Börsen-Gurus“
27.12.2023
Der Mensch ist dankbar für klare Orientierung, und wenn es um Kapitalmarktgeschäfte geht, steht eine Vielzahl von Experten mit teils schmissigen Prognosen bereit. Doch wem kann und soll man glauben?
Der Professor für Volkswirtschaftslehre Hanno Beck von der Hochschule Pforzheim warnt in einem aktuellen Interview mit dem Fachmagazin procontra vor selbst ernannten „Börsen-Gurus“, die nach seiner Beobachtung einige Standardtricks anwenden. Ein Beispiel ist die „Nostradamus-Methode“: Der vermeintliche Börsenexperte nennt laut Beck „entweder Zeit oder Kursziel, aber nicht beides. Damit erfüllt sich die Prophezeiung irgendwann schon.“ Bei der „Mexikanischer Scharfschütze“-Masche verbreite der Experte zahlreiche verschiedene Prognosen und sorge dann dafür, dass sich die Öffentlichkeit im Nachhinein nur an die zutreffenden erinnert.
Weiterhin verbreitet ist die Formulierung von Hypothesen, die sich nicht widerlegen lassen, zum Beispiel dass das Finanzsystem auf der Intensivstation liege. „Warnungen vor Weltuntergängen verkaufen sich immer gut“, so Beck. Oftmals würden solche Szenarien um einen wahren Kern herum gestrickt. Medial verkaufe sich so etwas besser als nüchterne, differenzierte Analysen – die aber nötig seien, „weil es keine einfachen Antworten und Rezepte für eine komplexe Welt gibt“.
Damit eine Wohngebäudeversicherung die tatsächlichen Kosten für eine Instandsetzung oder einen Neubau abdeckt, werden die Leistungssummen und Prämien in der Regel jährlich an die Preisentwicklung angepasst. Versicherung zum gleitenden Neuwert heißt das Prinzip, das einer Unterversicherung vorbeugt. Grundlage des Anpassungsfaktors sind Daten des Statistischen Bundesamtes, konkret der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe.
Wegen der enormen Inflation im Bausektor beträgt der Faktor für das kommende Jahr 7,5 Prozent. Immerhin: Gegenüber diesem Jahr (14,7 Prozent) hat er sich damit fast halbiert. „In Zeiten großer Sorge um die Bezahlbarkeit von Wohnraum ein wichtiges Signal“, findet die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands Anja Käfer-Rohrbach. Vom langjährigen Mittel der Jahre 2013 bis 2023, nämlich 4,3 Prozent, ist der Anpassungsfaktor 2024 allerdings auch noch weit entfernt. Die aktuelle Inflationsentwicklung lässt indes hoffen, dass er sich dieser Marke im kommenden Jahr weiter annähern wird. „Unsere VersicherungsnehmerInnen können sich darauf verlassen, dass die gleitende Neuwertversicherung jederzeit auch existenzbedrohende Schäden vollständig abdeckt. Niemand muss in Zeiten hoher Inflation eine Unterversicherung fürchten“, hebt Käfer-Rohrbach die Stabilität der Wohngebäudeversicherung hierzulande hervor.
Nach dem Ahrtal-Katastrophenjahr 2021 mit seinen immensen menschlichen und materiellen Schäden vermelden die Sach- und Kfz-Versicherer für das zurückliegende Jahr wieder ein „normales“ Schadensniveau. Rund 4,3 Milliarden Euro an versicherten Schäden verursachten Stürme, Hagel, Starkregen und Hochwasser an Gebäuden, Hausrat, Betrieben und Fahrzeugen. Das sind etwa 100 Millionen Euro mehr als im langjährigen Durchschnitt.
Verheerend wirkte sich vor allem die Orkanserie aus „Ylenia“, „Zeynep“ und „Antonia“ im Februar aus, die für fast ein Drittel der Naturgefahrenschäden 2022 sorgte. „Mit insgesamt 1,4 Milliarden Euro liegt die Sturmserie auf Platz drei der schwersten Winterstürme seit 2002“, hebt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, hervor und mahnt: „Auch wenn im zurückliegenden Jahr die Extremregenfälle ausgeblieben sind: Prävention und Klimafolgenanpassung sind Dreh- und Angelpunkt, damit Kosten durch Naturkatastrophen und damit auch Versicherungsprämien zukünftig nicht aus dem Ruder laufen.“
Fondsbranche verzeichnet Rekordmonat
14.06.2022
Kurz vor der aktuellen, durch den Ukrainekrieg ausgelösten Krise haben deutsche Publikums- und Spezialfonds noch einmal richtig aufgedreht: Über 30 Milliarden Euro flossen ihnen im Januar zu, ein Rekord, wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) vermeldet. Im Februar sank der Wert auf 13 Milliarden, im März schließlich auf 6,4 Milliarden Euro.
Publikumsfonds verzeichneten im ersten Quartal laut dem Analysehaus Morningstar einen Rückgang von rund 50 Prozent. Damit liegt Deutschland immerhin weit unter dem europäischen Schnitt von 80 Prozent.
Weit unter EU-Durchschnitt rangiert dagegen hierzulande der Anteil am Gesamtvermögen in Publikums- und Spezialfonds, der nach nachhaltigen Kriterien angelegt wird (gemäß Artikel 8 oder 9 der EU-Offenlegungsverordnung): Mit 19 Prozent beträgt er laut BVI weniger als die Hälfte der EU-weiten 44 Prozent. Frankreich kommt sogar auf 69 Prozent. Diese Kluft könnte allerdings teilweise auf unterschiedliche Klassifizierungs-Maßstäbe zurückgehen.
Die Deutschen strömen in Scharen an die Kapitalmärkte, denn abseits davon lassen sich kaum noch Renditen erzielen, die zumindest die Inflation ausgleichen. Doch mit dem Boom erlebt auch die Anlagekriminalität ein Hoch, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aktuell warnt. Mit diesen fünf Tipps können sich Neueinsteiger gegen die schwarzen Schafe der Branche wappnen:
- Die schnelle, risikolose Rendite gibt es nicht, denn grundsätzlich steigt das Risiko mit den Gewinnaussichten. Auch wenn eine Zeitlang üppige Auszahlungen erfolgen, basieren diese häufig auf einem Schneeballsystem – und damit auf Betrug.
- Aktien, die nur wenige Cent kosten und daher hohes Wachstumspotenzial haben, sind mit Vorsicht zu genießen. Oftmals sind die Informationspflichten nur marginal. Hypes, etwa in sozialen Netzwerken, werden häufig künstlich geschürt und ebben schnell ab, wenn ihre Initiatoren Kasse gemacht haben.
- Zeitdruck sollte ein Alarmzeichen sein. „Nur noch heute verfügbar!“ und ähnliche Aussagen sind oft ein Indiz für unseriöse Investitionen.
- Gerade bei Anbietern, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, sollte Vorsicht walten und genau geprüft werden, ob sie seriös sind, transparent informieren und verständliche Verträge und Investitionsmodelle einbringen.
- Lockanrufe ohne vorheriges Einverständnis („Cold Calling“) sind Finanzdienstleistern nicht gestattet. Wenn dennoch am Telefon unerwartet Wertpapiere offeriert werden, handelt es sich laut BaFin „mit hoher Wahrscheinlichkeit (um) Abzocke“.
Mit hohen Renditeversprechen hatte der Goldhändler PIM Gold Tausende Privatanleger angelockt und dann nach einem Schneeballsystem abgezockt. 7.000 Geschädigte haben Ansprüche auf 178 Millionen Euro angemeldet. Kürzlich erhielten sie eine erste Abschlagszahlung in Höhe von 7,5 Prozent ihrer Forderungen.
Die Verwertung der vorhandenen Edelmetallbestände sei „im Wesentlichen abgeschlossen“, teilte Insolvenzverwalter Dr. Renald Metoja mit. Nach jetzigem Stand dürfte die Insolvenzmasse insgesamt für nur 15 bis 20 Prozent der Verbindlichkeiten reichen.
Der Fall zeigt wieder einmal: Gold und garantierte Verzinsung bilden eine heikle Kombination. Die PIM-Gold-Drahtzieher hatten mit teils zweistelligen Renditen gelockt, die sie mit Altgoldkauf und -recycling generieren wollten. Tatsächlich wurden eine Zeitlang bloß Neukundengelder als „Zinszahlungen“ an Bestandskunden – und auf die Konten der Betrüger – überwiesen, bis die Blase platzte. Schon zuvor hatte es Skandale in diesem Anlagesegment gegeben.
Goldhandel soll schärfer reguliert werden
01.04.2021
Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.
Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.